Fristenrechner: Forschungszulage (FZulG)

Wählen Sie Ihr Steuerjahr, das Ende des Wirtschaftsjahres und Ihre Rechtsform.

Wichtige Fristen zur Forschungszulage

Schritt 1: Antrag bei der BSFZ

Jederzeit möglich (keine starre Frist, empfohlen wird die Antragstellung zeitnah nach Projektstart oder -ende).

Steuererklärung (ohne Berater)

7 Monate nach Ablauf des Wirtschaftsjahres (§ 149 Abs. 2 AO)

Steuererklärung (mit Berater)

14 Monate nach Ablauf des Wirtschaftsjahres (§ 149 Abs. 3 AO)

Absoluter Stichtag (Festsetzungsverjährung)

4 Jahre nach Ablauf des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist (§ 169 Abs. 2 Nr. 2 AO). Bis hierhin muss die Festsetzung zwingend beantragt sein.

Haftungsausschluss: Dieser Rechner dient ausschließlich zu allgemeinen Informationszwecken. Fristen, die auf ein Wochenende oder einen gesetzlichen Feiertag fallen, wurden automatisch auf den nächsten Werktag verschoben (§ 108 Abs. 3 AO). Lokale Feiertagsregelungen oder pandemiebedingte Fristverlängerungen (z.B. für Vorjahre) sind möglicherweise nicht vollständig berücksichtigt. Für eine präzise Bewertung und rechtssichere Beratung kontaktieren Sie bitte die FZulG-Experten von Swanson Reed.